Portrait von Alexander Krauß
Alexander Krauß
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alexander Krauß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alexandra S. •

Frage an Alexander Krauß von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krauß,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

Portrait von Alexander Krauß
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Masernschutzgesetz und Ihre kritischen Anmerkungen!

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet, im Jahr 2019 waren es allein in Deutschland bisher 300 Fälle, 2018 belief sich die Zahl auf 500 Fälle deutschlandweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Mastern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann die Herdenimmunität erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass durch eine Impfpflicht die freie Entscheidung des Einzelnen ein Stück weit eingeschränkt wird. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches genau dort eingeschränkt wird, wo sie sich beispielsweise von einer nicht geimpften Person anstecken. Hier gilt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zu treffen.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB