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Alexander Krauß
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Frage von Ronny M. •

Frage an Alexander Krauß von Ronny M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krauß,

wie Sie ja wissen soll die Impfpflicht für Masern eingeführt werden. Wir alle leben in einem freien Land. Unsere Rechtsgüter sind unsere wichtigsten und höchsten Güter die wir haben. An ihnen konnte und sollte auch in Zukunft nicht gewackelt werden. Viel schlimmer noch ist, dass die geschützten Rechtsgüter durch den Staat ausgehebelt werden sollen. Das hatten wir vor 30 Jahren schon einmal. Wie weit will der Staat dann gehen, wenn es wieder ein anderes "Problem" gibt. Hebt er dann das nächste Rechtsgut auf, so wie es ihm gerade passt oder wie es der Sache dient? Egal in welchem Alter man sich befindet, ob Kleinkind oder Menschen der älteren Generationen. Es sollte jeder frei entscheiden können, ob er sich, seinem Kind oder der ihm zugewiesenen Person(en) einer Impfung unterzieht. Es gibt verschiedenste wissenschaftliche Institutionen die bewiesen haben, dass die Impfung gegen Masern nicht nötig ist! Die Impfpflicht verstößt gegen mehrere Rechtsgüter, wie ist Ihr Meinung dazu und wie werden Sie in Berlin zu diesem Thema abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die kritischen Anmerkungen.

Demokratische Verfassungsstaaten sind wohl die beste aller Möglichkeiten, um Gesellschaften politisch zu organisieren. Die Demokratie ist aber auch die anspruchsvollste, da sie einer Vielzahl an Normen Rechnung tragen muss, die auch oft zueinander im Widerspruch stehen. Genau diesen Punkt sprechen Sie an: Den Konflikt zwischen der individuellen Freiheit, welche ein demokratisches System gewährleisten sollte und der Effektivität, die ein jedes politisches System zu leisten hat. Zu letzterem zählen beispielweise das Bereitstellen politischer Güter – wie in diesem Fall eben eine adäquate medizinische Versorgung. Und dies lässt sich letztlich nur durch die Herstellung von allgemeiner Verbindlichkeit – also dem Festlegen und der Durchsetzung von Regeln – gewährleisten.

Zugleich muss stets das Gemeinwohl im Auge behalten werden. Durch eine Impfpflicht wird die freie Entscheidung des Einzelnen ein Stück weit eingeschränkt. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches genau dort eingeschränkt wird, wo sie sich beispielsweise von einer nicht geimpften Person anstecken. Sie sehen also, dass man sich hierbei in einem sehr komplizierten, aber auch sehr sensiblen Bereich agieren muss. Hier gilt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zu treffen. Dieser Herausforderung werden wir uns im parlamentarischen Verfahren stellen, um eine für möglichst alle Beteiligten zweckdienliche Lösung zu finden.
Seit dem 03.05.2019 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vor. Am 17. Juli wurde es vom Kabinett beschlossen. Der nächste Schritt ist dann das Einbringen in den Deutschen Bundestag und die dortige parlamentarische Beratung. Demnach wird es sicherlich noch einigen Anpassungen und Veränderungen unterzogen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet, im Jahr 2019 waren es allein in Deutschland bisher 300 Fälle, 2018 belief sich die Zahl auf 500 Fälle deutschlandweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Mastern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann die Herdenimmunität erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB