Frage an Alexander Krauß von Marco F. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Krauß,
in Ihrer Antwort an Herrn Pan schreiben Sie, dass Sie die Strafverfolgung von Cannabisdelikten zusammen mit Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, etc. für ein "gutes und schlüssiges Konzept" halten.
Aber alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen zeigen doch, dass die Strafverfolgung die Prävalenzraten des Cannabiskonsums in der Bevölkerung nicht reduziert (www.schildower-kreis.de/manifest). Dementsprechend wird das eigentliche Ziel des Verbots, vor den Gefahren von Cannabis zu schützen, überhaupt nicht erreicht.
Aber nicht nur das. Der resultierende Schwarzmarkt verhindert Qualitätskontrollen und schafft durch häufig gestreckte Produkte auch noch zusätzliche Gefahren. Zum Teil werden tödliche Substanzen zusammen mit dem nicht tödlichen Cannabis konsumiert.
Was ist daran ein "kluges und schlüssiges Konzept"?
Prävention usw. ist natürlich nützlich, keine Frage. Diese Maßnahmen will auch niemand beenden. Lediglich die Repression. Diese behindert Prävention usw. schließlich auch noch.
"Es kann wohl kaum das Ziel der Debatte sein, Sucht-Beratungspraxis und diverse wissenschaftliche Erkenntnisse gegeneinander ausspielen zu wollen."
Was meinen Sie mit dieser Aussage in Ihrer Antwort an Herrn Pan? Wer will hier was gegeneinander ausspielen? Noch einmal. Wenn die Prohibition ihr Ziel nicht erreicht, sondern auch noch genau das Gegenteil bewirkt, macht es nur Sinn, diese wieder aufzugeben. Und damit Präventionsmaßnahmen usw. auch noch zu erleichtern.
Gegen was will man dies also ausspielen?
M. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bezweifle stark, dass eine Legalisierung von Cannabis den Schwarzmarkt verhindern würde. Die Droge wäre dort sicherlich nach wie vor deutlich kostengünstiger zu beschaffen und die Reinheit bliebe ebenso fraglich.
Mit meiner Aussage ("Es kann wohl kaum das Ziel der Debatte sein, Sucht-Beratungspraxis und diverse wissenschaftliche Erkenntnisse gegeneinander ausspielen zu wollen.") wollte ich versinnbildlichen, dass es nicht zielführend ist, die Debatte nur auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzubauen. Auch der Bezug zur Praxis muss stets vorhanden sein. Es kann nicht schaden, den betroffenen Personen (beispielsweise Mitarbeitern in Suchtkliniken) ebenso zuzuhören, um die Thematik möglichst differenziert zu betrachten. Wenn sich dann wissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Praxis ganz oder teilweise widersprechen, spricht dies dafür, dass die Angelegenheit eben doch nicht so eindeutig ist, wie viele behaupten.
Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie
Alexander Krauß MdB