Frage an Alexander Hoffmann von André D. bezüglich Gesundheit
Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?
Sehr geehrter Herr D.,
wir beschließen heute im Deutschen Bundestag das Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen, also medizinischer Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Konversionsbehandlungen an Minderjährigen werden generell verboten. Bei Volljährigen gilt das Verbot, wenn deren Einwilligung auf einem Willensmangel, also z.B. auf Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum, beruht. Es wird verboten, öffentlich für eine Konversionsbehandlung zu werben. Ebenfalls untersagt ist künftig, eine solche „Behandlung“ öffentlich anzubieten oder zu vermitteln. Niemandem darf künftig mehr, wie Sie schreiben, eine solche „Therapie“ nahegelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hoffmann, MdB