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Alexander Hoffmann
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Alexander Hoffmann von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Matthaei,

ich teile Ihre Einschätzung nicht. Im Übrigen habe ich als Abgeordneter ein Freies Mandat. Zudem gilt neben der Immunität auch die sogenannte Indemnität: Abgeordnete dürfen wegen ihres Abstimmungsverhaltens nicht verfolgt oder belangt werden. Ich mache mich also – wie alle meine Kolleginnen und Kollegen – natürlich nicht strafbar (wie Sie fälschlicherweise behaupten), wenn ich einem Gesetzesentwurf zustimme.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hoffmann, MdB

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