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Alexander Hoffmann
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Frage von Volker H. •

Frage an Alexander Hoffmann von Volker H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hoffmann, wann wird der Freibetrag für Schwerbehinderte angepasst? Ich habe einen Grad der Behinderung von 100 mit den Merkzeichen G,B,H. Die letzte Anpassung war wohl 1975. könnten Sie sich für uns Behinderte einsetzten? Ich würde mich auch über ein Telefonat sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Volker Heinz-Losert

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Sehr geehrter Herr Heinz-Losert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Freibeträgen für Schwerbehinderte.

In der Tat ist es so, dass der sog. Pauschbetrag für Schwerbehinderte im Steuerrecht seither nicht mehr angepasst worden ist. Dies wird, nicht zuletzt auch vom Bundesverfassungsgericht, damit begründet, dass der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte auch über die steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung möglich ist. Dies ist vom tatsächlichen Mehraufwand, den der jeweilige Schwerbehinderte hat sowie von seinem Jahreseinkommen abhängig und ist individuell zu berechnen.

Neben diesem steuerlichen Nachteilsausgleich für Menschen mit Schwerbehinderung möchte ich allerdings auch auf einige weitere Punkte hinweisen, die für Menschen mit Schwerbehinderung geleistet worden sind. So wurde vor allem für Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf die Pflegeversicherung geschaffen und hier die jeweilige Unterstützung durch die Einführung der Pflegegrade deutlich besser ausdifferenziert. Weiterhin ist es mit den Merkzeichen Gl, Bl, H oder B im Schwerbehindertenausweis inzwischen möglich, den ÖPNV mittels der Wertmarke für 80,- Euro pro Jahr im kompletten Bundesgebiet kostenfrei zu nutzen. Um diese Möglichkeit besser nutzbar zu machen, sind wir auch weiterhin bemüht, den öffentlichen Raum und entsprechend auch alle Bahnhöfe schrittweise barrierefrei auszubauen.

Bezüglich Ihrer Anfrage nach einem Telefontermin kommt mein Büro gerne auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hoffmann, MdB

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