Frage an Alexander Hoffmann von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.
Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).
Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.
Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.
Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.
Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.
Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:
Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?
Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?
Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?
MfG
Kristina Wolff
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wolff,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie wissen macht sich die Bundesregierung die von der WHO verwendete Auslegung des Begriffs "Femizid" (Morde an Frauen, weil sie Frauen sind) nicht zu Eigen. Er wird zwar fachlich diskutiert, in der Öffentlichkeit ist er jedoch kaum bekannt.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein wichtiges Anliegen der unionsgeführten Bundesregierung. Diese Gewalt wird deshalb auf allen staatlichen Ebenen und durch umfangreiche Hilfe- und Unterstützungsleistungen entschieden bekämpft.
Es ist aber nicht so, wie Sie behaupten, dass die zuständigen Bundesministerien die sogenannten Femizide billigend hinnehmen würden. Daher gibt unter anderem verschiedene Bund-Länder-Arbeitsgruppen, wie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung.
Zudem hat Bundesministerin Dr. Franziska Giffey im November 2018 ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen angekündigt. Hierzu sei jedoch erst eine Bestandsaufnahme über Frauenhausplätze, Beratungsstellen und deren Finanzierung nötig. Da die letzten aussagekräftigen Zahlen offenbar aus dem Jahr 2012 stammen, brauche man zuerst die neuen Daten, um dann gezielt handeln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB