Frage an Alexander Hoffmann von Harald J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
können Sie sich als Abgeordneter aus einer ländlichen Region und Ausschußtätigkeit für Verbraucherschutz und Heimat mehr für eine nach meiner Ansicht gerechtere Kostenbasis für das Internet einsetzen? Aktuell kann man z. B. über 1&1 DSL50k für 16,99 EUR / Monat in ausgebauten Gebieten bekommen. In strukturschwachen Gebieten kostet DSL16k "nur" 14,99 EUR / Monat muss aber zusätzlich noch einen Regionalzuschlag von 5 EUR / Monat zahlen. Dafür kommen idR aber bei weitem keine 16K an. Das bedeutet, dass ggf. jemand eine 400% und mehr schnellere Leitung für weniger Kosten bekommen kann.
Sollte da nicht ein Zuschlag auf Leistungen von 50K und mehr genommen werden, die verpflichtend in den Netzausbau investiert werden müssen?! Sollte nicht eine Verpflichtung bestehen, dass bei schlechter Leistung auch entsprechend weniger verlangt werden kann?! Wenn die Anbieter diese Kunden trotzem nehmen müssen, werden sie sich mehr anstrengen, diese Verlustbringer durch den Netzausbau eine bessere Leistung für höhere Einnahmen bereitzustellen.
Wir haben hier zwar die Möglichkeit, über HAB-Net DSL50K zu bekommen. Das kostet aber 44,90 EUR / Monat im Gegensatz von 16,99 EUR in wirklich ausgebauten Gebieten. Wo bleibt hier der Wettbewerb bzw. die Regulierung? Mir fehlt zwar das technische Verständnis, aber ich glaube nicht, dass da ein Problem nicht ausgeräumt werden kann, dass andere Anbieter wie Deutsche Telekom oder 1&1 die Leitung von HAB-Net gegen Entgelt mit nutzt. Damit müssten doch da die Preise sinken und die anderen Anbieter könnten auch 50K anbieten!? Warum ist das nicht möglich? Ist da nicht geschäftspolitisches Getue in der Systematik, die ausgeräumt werden müsste?
Zusammenfassung: Warum gibt es nicht schnelleres Internet zu günstigeren Preisen im Sinngrund, wenn - aus meiner Sicht - alle Voraussetzungen gegeben sind?
Mit freundlichen Grüßen
H. J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage. Schnelles Internet gehört heutzutage zur öffentlichen Daseinsvorsorge dazu - und zwar überall, auch im ländlichen Raum. Unser Ziel ist daher ein flächendeckender Zugang zum schnellen Internet für alle Bürgerinnen und Bürger. Dafür wird die Große Koalition einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte dieser Legislaturperiode beschließen.
Wir haben im Koalitionsvertrag deshalb einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 vereinbart. "Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus." Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser sollen bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz angebunden werden.
"Dafür", so heißt es weiter im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, "ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich." Der öffentliche Finanzierungsbedarf betrage zwischen zehn und zwölf Milliarden Euro allein für diese Legislaturperiode. Diese Mittel werden u.a. aus den Erlösen, die die Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen gebracht hat, zweckgebunden bereitgestellt.
Wichtig ist: Die öffentlichen Fördermittel sollen ausschließlich für den Ausbau mit Glasfasertechnologie eingesetzt werden. Gerade unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen sollen systematisch ausgebaut werden. "Dafür werden wir unsere Förderbedingungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird", ist im Koalitionsvertrag festgelegt.
Es sollen darüber hinaus auch neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau geschaffen werden, indem man auf ein Modell des diskriminierungsfreien Zugangs (im Sinne des Open-Access) setzt. Dieses Modell soll - wie Sie es vorschlagen - für Kooperationen genutzt und weiter ausgebaut werden.
Viele Grüße in den Sinngrund!
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB