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Alexander Hoffmann
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Frage von Martin K. •

Frage an Alexander Hoffmann von Martin K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

folgendes ist ein Teil Ihres Statements, das Sie heute zu dem sehr fragwürdigen Verfahren im Rechtsauschuss bezüglich der Wiedereinführung der Voratsdatenspeicherung abgegeben haben:

"Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert."

Der Kauf von der Bilder wurde entgegen Ihrer Darstellung belegt, was die Ermittler ja erst auf die Spur von Hr. Edathy brachte und dieser auch zugegeben hatte - bei der zu diesem Zeitpunkt noch nicht strafbaren Jugendposing-Bildern. Was hingegen nicht bewiesen werden konnte, war die strafrelevante Kinderpornografie, aber dies letztlich weil sein Laptop gestohlen wurde. Ob diese Behauptung wahr oder unwahr ist, ließ sich nicht belegen. Somit galt die Unschuldsvermutung und das wäre auch mit einer Vorratsdatenspeicherung in diesem Verfahren so gekommen. Da zum Einen die zugegebenen und erwiesenermaßen vorhanden Bilder zum Tatzeitpunkt keiner strafrechtlichen Relevanz unterlagen und zum Anderen die ggf. strafrechtlich relevanten Bilder nicht beweisbar waren. Das wären diese aber, wie gesagt, auch mit einer VDS nicht gewesen.

a) Finden Sie es politisch und moralisch korrekt Kinderpornografie zu instrumentalisieren, um die Wünsche von GdP, BdK und dergleichen entgegen sehr vielen kritischen Stimmen durchzudrücken?
b) Inwieweit wäre ein Quick-Freeze-Verfahren für solche Fälle aus Ihrer Sicht als nicht ausreichend einzustufen?
c) Gibt es aus Ihrer Sicht Belege für die Notwendigkeit der VDS? Eine reine Aussage der Ermittlungsbehörden über deren Notwendigkeit ist als nicht ausreichend für einen derart massiven Grundrechtseingriff der Gesamtbevölkerung zu sehen.

Grüße

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kulla,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie vielleicht wissen, bin ich als Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Themenbereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.
Zu behaupten, dass wir das Thema Kinderpornographie instrumentalisieren würden, um die Vorratsdatenspeicherung –wie Sie schreiben– „durchzudrücken“, verhöhnt all die Kinder und Jugendlichen, die unvorstellbar schlimme Dinge erlebt haben und zu Opfern skrupelloser Geschäftemacher und gewissenloser Konsumenten geworden sind.
Wir müssen leider feststellen, dass gerade Kinderpornographie im Internet ein Massenphänomen geworden ist. Hier finden im Schutz der Anonymität des Netzes viele schreckliche Dinge statt. Es gibt hier Fälle, die uns aufhorchen lassen müssen: Im Jahr 2008 zum Beispiel hat die bayerische Polizei umfassende Ermittlungen gegen einen Pädophilen-Ring begonnen. Dabei wurden fast 1000 Personen festgenommen, 1000
Computer und 45.000 Datenträger mit 1800 Filmen sichergestellt. Wie sich herausstellte, wurde einer dieser Filme 48.000-mal heruntergeladen –in 7500 Fällen kamen die Nutzer aus Deutschland. 987 Nutzer, also gerade einmal 13 Prozent, konnten ermittelt werden. Der Rest konnte mangels gespeicherter Verbindungsdaten nicht zurückverfolgt werden.
Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen,
den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen
angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.

Die Ermittler und alle Experten –übrigens unabhängig von der Parteizugehörigkeit – sind sich einig: Sie brauchen zur Strafverfolgung, als Instrument der Aufklärung und Prävention die Vorratsdatenspeicherung dringend.
Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten sind natürlich kein Allheilmittel. Damit dürften sich nicht alle schweren Straftaten verhindern und aufklären lassen. Aber dieses Ziel wird durch gar keine Ermittlungsmethode zu 100 Prozent erreicht. Die Speicherung von Verbindungsdaten ist zur Entdeckung von kriminellen Netzwerken schlichtweg notwendig und dient der Aufklärung von schwersten Straftaten. Sie ist ein Instrument von vielen –aber es wäre unverantwortlich, komplett darauf zu verzichten.

Sehr geehrter Herr Kulla,
Sie schreiben darüber hinaus, dass die Bilder, die im Besitz von Herrn Edathy waren, zum Tatzeitpunkt keiner strafrechtlichen Relevanz unterlagen. Das ist so nicht richtig. Bei Edathy gab es Anhaltspunkte dafür, dass er auch härtere, strafrechtlich relevante Bilder und Filme konsumiert hat. Doch da seine Festplatte gelöscht wurde, sein Laptop „verschwunden“ ist und es eben keine Verbindungsdaten
zur Auswertung gab, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob er im Besitz von Kinderpornographie war. Hätte sich Edathy aber nichts zu Schulden kommen lassen, dann wären die Ermittlungen ohne Geldbuße eingestellt worden.
Bereits im November 2014 haben wir im Zuge der Edathy-Affäre das Sexualstrafrecht
reformiert und deutlich verschärft.
Meiner Meinung liegt bereits dann ein Sexualdelikt vor, wenn Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern und Jugendlichen aus sexuellen Motiven gefertigt, getauscht oder gewerbsmäßig gehandelt werden.
Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes. Mit der Neuregelung wird nicht mehr nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten. Zudem haben wir den Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

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