Frage an Alexander Hoffmann von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 08.04.2014 und Ihre intensive Recherche zu meinen bisherigen Bemühungen zum Thema "Versorgungsausgleich Soldaten et al". Ich bestätige Kontakte zu Herrn Kiesewetter und Herrn Gädechens sowie auch Frau Zypries. Auch starke Unterstützung erfuhr ich von Frau Dr. Bunge, die leider nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Ich muß Sie jedoch berichtigen, weder ein Treffen mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gehabt zu haben noch anderweitige Kontakte aufgenommen zu haben. Aussagen von ihm beruhen ausschliesslich auf Eingaben von namentlich identifizierbaren Petenten. Ich schrieb Sie und andere an, da das Problem schon häufig in den politischen Raum hineingetragen wurde aber stets mit "haushalterischen" und "rechtlichen" Begründungen abgeschmettert wurde ohne dass diese Begründungen transparent wurden.
Zur weiteren Information über die Thematik erlaube ich mir deshalb, ein ganz kurzes Infopapier an Ihre E-Mailadresse zu übersenden. Die jetzige Frage betrifft weitaus mehr Menschen, nämlich alle Fälle in denen Anrechte an den Versorgungsträger des Ex-Partners übertragen wurden. So versäumte ein solcher Versorgungsträger den Leistungspflichtigen über das Ableben des Anspruchsberechtigten zu unterrichten und "kassierte" über Jahre weiter, obwohl das Einstellen des Abzuges hätte beantragt werden können. Insgesamt entstand dem Leistungspflichtigen ein Schaden von 21.000 EUR. In der Zweitinstanz entschied das OLG Hamm ( http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/09_01_2014/index.php ), dass die Rentenversicherung auch nicht dazu verpflichtet sei. Da es im Leben recht häufig vorkommt, dass Geschiedene keinen Kontakt mehr zueinander haben und auch nicht haben wollen, bereichert sich so ein Versorgungsträger nochmals und dass auch noch mit richterlichem Rückenschutz. Halten Sie dieses für gerecht und wie kann man dieses Gebahren verhindern?
Mit freundlichen Grüßen Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
auch auf Ihre Nachfrage hin kann ich Ihnen nur erneut antworten, dass ich Ihnen zu dieser Thematik keine weiteren Informationen oder andere Antworten geben kann als meine Kollegen. Ich möchte Sie bitten, dies zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB