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Alexander Hoffmann
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Frage von Felix T. •

Frage an Alexander Hoffmann von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

als parlamentarischer Fachmann für Recht und Verbraucherschutz sowie Verteidigung möchte ich gerne Ihre Bewertung zu folgendem Problem kennenlernen: Berufssoldaten, Polizisten und Berufsfeuerwehrleute werden, da der jeweilige Dienstherr nur gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter haben möchte, auf Grund einer Besonderen Altersgrenze besonders früh in den Ruhestand versetzt. Die Anwendung dieser Besonderen Altersgrenze führt jedoch dazu, dass diese Personengruppen im Scheidungsfall besonders benachteiligt werden. Durch die angewendete Berechnungsformel zahlen Sie vergleichbar zu einem normalen Beamten erheblich mehr und zusätzlich noch erheblich länger ohne dass der geschiedene Partner davon was hat.Im Internet findet sich dazu eine von den Versorgungsexperten des Deutschen Bundestages geprüfte Darstellung ( http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/versorgungsausgleich-verstehen.html ).Es geht dabei um Beträge von 50.000 -120.000 EUR die so einfach in der Staatskasse versenkt werden ohne dass da was beim Ex-Partner ankommt. Pensionierte Berufsunteroffiziere werden so schnell zu Sozialfällen, die Unterstützung durch Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, ist nicht mehr möglich. Andere Rahmenbedingungen (Hinzuverdienstregelungen, Rentenrecht) führen dazu, dass weder der abgezogene Versorgungsausgleich herausverdient werden kann noch ein weiterer Aufbau einer Altersversorgung in der Rentenversicherung möglich ist. Viele geschiedene Soldaten, die das Scheitern ihrer Ehe auf die Umstände ihres Dienstes zurückführen sind daher vom Staat enttäuscht und sind sicherlich keine positiven Faktoren in der Nachwuchsgewinnung.

Wie bewerten Sie die Position des Wehrbeauftragten, der im aktuellen Bericht Abhilfe zu dieser Ungerechtigkeit fordert?

Mit freundlichen Grüßen

transfeld

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Sehr geehrter Herr Transfeld,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage via "abgeordnetenwatch.de".

Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) war meines Wissens bereits am 01.09.2009. Ich habe gesehen, dass Sie zu diesem Thema in den zurückliegenden Monaten bereits zahlreiche Abgeordnete über diese Plattform angeschrieben und Antworten erhalten haben. Zudem hatten Sie bereits ein Treffen mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Mein Kollege Roderich Kiesewetter hatte Sie in seiner Antwort vom 11.09.2013 via "abgeordnetenwatch.de" zu einem Gespräch eingeladen, welches dann auch im Oktober 2013 stattgefunden hat. Mit Ihrem Anliegen haben sich also bereits zahlreiche Kolleginnen und Kollegen befasst, die auch tatsächlich für dieses Thema zuständig sind. Ich möchte Sie daher um Verständnis bitten, dass ich Ihnen keine weiteren Informationen oder andere Antworten geben kann als meine Kollegen, die sich zuständigkeitshalber mit diesem Thema schon deutlich länger beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

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