Wird der neue Landtag endlich das sächsische Kirchengesetz in Bezug auf das Kirchensondergeld zurücknehmen und das zu unrecht eingezogene Kirchensondergeld an die Betroffenen zurückzahlen lassen?
Sehr geehrter Herr Gunkel, in einer der letzten Landtage wurde ein von den Kirchenverantwortlichen vorgegebenes Kirchengesetz vorgestellt und von den Landtagsabgeordneten „durchgewinkt“ Dabei werden u.a. auch konfessionslose Steuerzahler zu einem Sondergeld herangezogen, wenn die Konstellation und nur diese Konstellation: der Partner ist Kirchenmitglied, verdient weniger als der konfessionslose Partner und es erfolgt eine gemeinsame Veranlagung. Dies stellt eine mehrfache Ungerechtigkeit der von mir beschriebenen Minderheit steuerpflichtiger Bürger in Sachsen dar und wurde bereits mit dem Urteil des obersten Gremiums des Bundesverfassungsgerichtes als nicht zulässig festgestellt. Als zulässig wurde vom BVG lediglich die Konstellation wenn das Kirchenmitglied ohne eigenem Einkommen wäre. Demzufolge wäre bereits das damals beschlossene sächsische Kirchengesetz ohne entsprechendem Mandat durch die damaligen Landtagsabgeordneten beschlossen worden und wäre auch demnach ungültig.
Sehr geehrter M.
zunächst vielen Dank für die Frage. Das Verhältnis von Staat und Kirche ist auch heute noch ein sehr umstrittenes Thema, auch für uns Liberale. Religion stellt für viele Menschen einen wichtigen Teil ihres Lebens dar und religiöses Leben ist in all seinen Facetten ein relevanter Baustein der Freiheit. Meines Erachtens sollte dieser Baustein jedoch stärker als heute von Staat und staatlichen Institutionen getrennt werden. Daher halte ich es für sinnvoll, die Kirchensteuer abzuschaffen und das Beitragswesen den Religionsgemeinschaften selbst zu überlassen.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall kommt noch hinzu, dass der Staat den Anschein erweckt, Kirchenbeiträge von konfessionslosen Steuerzahlern zu verlangen (auch wenn sich dies aus Sicht der Kirche anders darstellen mag). Ich pflichte Ihnen bei, dass wir diesen Zustand schnellstmöglich ändern und das sächsische Kirchengesetz korrigieren sollten. Das wäre letztlich im Interesse aller Beteiligten. Schließlich schadet die jetzige Regelung auch dem Ansehen der Religionsgemeinschaft.
Viele Grüße
Alexander Gunkel