Frage von Christian R. • 14.05.2011
Antwort ausstehend von Alexander Graf Lambsdorff FDP
(...) Die Grenze von 60 Tagen kann bei besonderen Gründen und ohne grobe Benachteiligung einer Vertragspartei erweitert werden. Ein geringfügiger Eingriff in die Vertragsfreiheit ist hier gerechtfertigt, um Unternehmen ein langfristiges Bestehen am Markt durch eine verbesserte Liquidität zu erleichtern. (...)