Frage an Alexander Gauland von Uwe G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gauland,
alsSpitzenvertreter der A bitte ich Sie hiermit zu einer Frage von wesentlicher Bedeutung in gesellschaftlicher Hinsicht klare Position zu beziehen.
Es geht um die Entkriminalisierung von Cannabis, die aus rechtsstaatlicher Sicht zwingend geboten ist. Dazu wiederhole ich kurz meine Anfrage an die AfD nach der Rede Ihres Mitglieds Herrn Dr. Gerke, die mich schlichtweg entsetzt hat und in mir starke Zweifel hinsichtlich des Anspruchs der AfD als Partei des Rechtsstaates aufzutreten entstehen ließ.
Meine Anfrage vom 22. Februar 2018 lautete:
Sehr geehrte AfD,
bisher habe ich mich als Wähler Ihrer Partei auch für Ihre Politik sehr engagiert in öffentlichen Diskussionen im Internet. Nach der Stellungnahme von Dr. Axel Gerke für Ihre Partei kann ich nicht mehr erkennen, mit welchem Anspruch Sie noch als Rechtsstaatspartei auftreten wollen.
Für die Anwendung des Strafrechts beim Umgang erwachsener Menschen mit Cannabis zu privaten Konsumzwecken gibt es schlichtweg keine rechtsstaatliche Legitimation! Hier kann keine Straftat vorliegen, hier geht es um die Handlungsfreiheit nach Art.2 GG. Darüber hinaus zeigt die Argumentation der Mitglieder der AfD zu diesem Thema eine ungewohnt fehlende Sachkenntnis und Rückgriffe auf längst widerlegte Behauptungen, die jedoch als langjährig konditionierte Stereotypen durchaus immer noch in bestimmten Schichten eine Wirkung entfalten, mich aber in peinlicher Weise an analoge Argumentationschemata der Staatsmedien zu anderen politischen Themen erinnert.
Wenn die AfD weiterhin eine Aufrechterhaltung der strafrechtlichen Prohibition gegen alle wissenschaftliche, juristische und gesellschaftliche Erkenntnis fordert, dann kann ich die Glaubwürdigkeit Ihrer Partei hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und liberaler Bürgerpartei nicht mehr sehen. Das würde mir sehr leid tun, da ich für Ihre Forderung nach direkter Demokratie und souveräner deutscher Politik sehr große Zustimmung empfinde. ...
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