Frage an Alexander Dobrindt von Sophia H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
mich beschäftigt die Frage, ob die Zulassung von kleinen Elektrofahrzeugen, wie Hoverboards und Elektroskootern in Zukunft erleichtert werden soll.
Bei der Entwicklung von sehr kleinen hybriden Fahrzeugen für Bahnreisende zeigt sich ein Problem in Bezug auf die Zulassung im Straßenverkehr. Würden alle Vorgaben der StVO und der StVZO berücksichtigt werden, müsste das Fahrzeug um einiges Größer und schwerer werden. Somit können in vielen Fahrzeugen die Anforderungen konstruktionsbedingt nicht eingehalten werden.
In Deutschland werden immer mehr kleine Elektrofahrzeuge zum Kauf angeboten. Bei den Wenigsten kann eine Zulassung nach der StVO vorgewiesen werden. Ohne eine Zulassung gelten die Vorschriften für Fußgänger. Dazu gehört das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit. Da die Elektromotoren das Fahrzeug oft mit bis zu 25 km/h antreiben können ist das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit unrealistisch.
Für neue, umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, die nicht auf das Eigene Auto in der Garage setzen, sind solche Gefährte ein großer Bestandteil. Die kleinen Elektrofahrzeuge vernetzen das Zuhause mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und erleichtern das Reisen maßgeblich. Aus diesem Grund ist es Unerlässlich, dass solche Fahrzeuge legal im Straßenverkehr verwendet werden dürfen.
Die Mobilitätshilfenverordnung von 2009 legalisiert zwar das Fahren mit Sagways im Straßenverkehr, jedoch ist die Verordnung so spezifisch auf das Sagway abgestimmt, dass kaum konstruktionsspielraum für andere Gefährte bleibt. Hoverboards dürfen beispielsweise aufgrund einer fehlenden Lenkstange nicht verwendet werden.
Abschließend will ich Ihnen nochmals die eingangs erwähnte Frage stellen, ob eine Änderung der StVO oder eine anderweitige akzeptable Lösung zu diesem Problem in Aussicht ist, oder nicht. Was wird getan um Elektrofahrzeuge in den Straßenverkehr einzugliedern?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Schöne Grüße
Sophia Hulin
Sehr geehrte Frau Hulin,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel ist – auch im Sinne einer neuen Mobilitäts-kultur – zu begrüßen. Allerdings gilt es besonders für die Nutzung neuer Verkehrs- und Fortbewegungsmittel die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Die Vielzahl an Neuentwicklungen im Bereich elektrifizierter Kleinstfahrzeuge macht eine Analyse der Gesamtsituation notwendig, um eine nachhaltige Regelung auch hinsichtlich zukünftiger Neuentwicklungen zu finden.
Deshalb wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraus-setzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können.
Die Ergebnisse der BASt-Studie werden voraussichtlich in 2017 vorliegen. Welche neuen Fahrzeuge und Fahrzeugtypen zukünftig im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfen, hängt allerdings vom abschließenden Untersuchungsergebnis und dem Ausgang des geplanten Gesetzgebungsverfahrens ab.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB