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Alena Trauschel
FDP
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Frage von Claus B. •

Hallo Frau Trauschel, bitte könen sie mir Folgendes erklären? Sie beziehen sich in diversen Antworten für Nachtspeicherwärme immer auf eine Berechnungsformel. siehe unten im Anhang

Ich habe von meinem Stromanbieter eine Preiserhöhung zum 1.01.2023 bekommen. Ich heize mit Nachtspeichergerät ca. 6600 kwh im Jahr.
Bisher war der NT-Preis bei 21,5 Cent, ab Januar liegt er bei 59 Cent .Habe ich in 2022 noch 1780 € bezahlt, so soll ich 3894 € bezahlen.
Selbst mit der Strompreisbremse von 40 Cent wären das immer noch 2640€ (80%) + 826 € mit 59Cent = 3400 €
100 % meines Heizbedarfs wird in der Nacht für den nächsten Tag gespeichert. Tagsüber deshalb kein neuer Strombedarf.
Ich habe keinen blassen Schimmer wie das mit ihrer Formel berechnet wird
Hier ihre gern zitierte Gesetzesvorlage:
Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24. Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.

Ich habe keine Ahnung wie das berechnet wird? Warum deckelt man nicht den Nachttarifpreis mit 30 Cent für 400.000 Haushalte in BRD?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Bei Gelegenheit werde ich diese Thematik bei den dafür zuständigen Kollegen im Bundestag ansprechen.

 

Freundliche Grüße

Alena Trauschel

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