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Alena Trauschel
FDP
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Frage von Adolf S. •

Guten Tag Frau Trauschel, Wie sieht es da mit der Nachtstrompreisbremse aus, Mein Sromversorger Lichtblick gab die Auskunft :" Die Strompreisbremse gilt auch für deine Nachtspeicherheizung.

Guten Tag Trauschel,
Es gibt 1,4 Millionen Nachtspeicherkunden die normal verbilligten Strom bekommen, da die Stromversorger bie Niedrigtarifzeit die Heizung je nach ihrem Bedarf Ein- oder Ausschalten.
Wie sieht es da mit der Strompreisbremse aus, mit 40 Cent ist es keine Entlastung ?
Mein Sromversorger Lichtblick gab die Auskunft :" Die Strompreisbremse gilt auch für deine Nachtspeicherheizung."
Bitte um Antwort
Mit freundlichem Gruß
Adolf S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Bei Gelegenheit werde ich diese Thematik bei den dafür zuständigen Kollegen im Bundestag ansprechen.

Freundliche Grüße

Alena Trauschel

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben.

Es gibt für Härtefälle einen Soforthilfe-Fonds, so bekommen Betroffene möglichst schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat darüber hinaus auf deren Website ein FAQ zum Thema Strompreisbremse eingerichtet: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Freundliche Grüße

Alena Trauschel

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