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Alena Trauschel
FDP
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Frage von Helmut N. •

Der Verbrauch für Nachtspeicherheizungen wird über einen separaten Stromzähler festgehalten. Warum einen Durchschnittspreis von Nacht- und Tagstrom ermitteln? Warum nicht direkt deckeln?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt. Bei zeitvariablen Tarifen, zum Beispiel bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen, soll der monatliche Durchschnittspreis herangezogen werden, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Zum Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24. Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.

Insgesamt sehen wir Freie Demokraten jedoch das generelle Problem einer Strommangellage, gegen die auf Dauer nur die physikalische Produktion von Strom hilft. Daher liegt unser Fokus darauf, alle verfügbaren Formen der Energieproduktion zu nutzen.

Herzliche Grüße
Alena Trauschel

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