Frage von Friedrich H. • 20.10.2021

Antwort von Albrecht Glaser AfD • 20.01.2022
Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.