Frage an Albert Deß von Jürgen J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Deß,
die e-Zigarette soll jetzt durch die Hintertür verboten werden. Inwiefern haben Sie sich eingehend mit dieser Materie vertraut gemacht um sich selbst, unter Berücksichgung der im www zur Verfügung stehenden Studien und Fakten, ein Urteil bilden zu können? Unter http://www.dampfzeichen.de/Holger-Nils-Dampfer-Brief.pdf www.rursus.de und http://ig-ed.org/ sind hilfreiche Informationen abrufbar, die zur Wahrheitsfindung bezüglich e-Zigarette helfen.
Wie stehen Sie zur Entscheidung von Menschen/Bürgern/Wählern für sich selbst zu entscheiden (Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung), ob sie nun Tabakwaren oder die weniger schädliche sogenannte e-Zigarette als Konsum-Genussmittel nutzen, weil sie nicht verzichten/aufhören wollen?
Wie stehen Sie zur Entscheidung der Kommission zur Regulierung der Tabakverordnung Nikotinhaltige Liquids als Medikament/Arzneimittel einzustufen, obwohl dies rechtlich nichthaltbarist?
Anmerkung: Die Zulassung als Arzneimittel ist aus Kostengründen von den Liquidherstellern nicht so einfach zu bewältigen/mit Risiko verbunden und hat defakto das Aus der Liquids zur Folge. Ist das erklärte Ziel der Kommission? Was soll das auf abgeordnetenwatch.de so gern zitierte: wenn, dann wird es erst 2016 Gesetz und auch dann wäre die Versorgung ja weiterhin gewährleistet.
Ja sicher, in Apotheken, zu welchen Preisen und mit was für Beschränkungen, die für Tabakwaren und Alkohol(die psychoaktivste "Droge") nicht gelten! Absolut inakzeptabel!!
Nach http://blog.rursus.de/2013/04/entwohnung-fuhrt-zum-verbot-der-ezigarette/ soll die anfänglich existierende 4mg Grenze gestrichen werden, so dass selbst nikotinfreie Liquids Apothekenpflichtig wären? Wenn hier tatsächlich die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht,was ich bezweifel(!), dann gäbe es für Lebensmittel/Konsumgüter des täglichen Bedarfs keine EU abgesegneten Schadstoffobergrenzen!
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Jotzat,
ich verstehe Ihr Interesse an diesem Thema und damit verbundene Sorge.
Bislang gibt es leider nur eine begrenzte Anzahl an wissenschaftlichen Studien zu dieser Problematik, die zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Weitere Daten müssen noch erhoben werden, damit wir gesicherte Erkenntnisse erhalten.
Der bisherige Zwischenstand ist: Keinesfalls wird ein Verbot der e-Zigarette gefordert, sondern lediglich, dass sie ab einer bestimmten Konzentration als Arzneimittel zugelassen wird.
Die gesundheitlichen Auswirkungen von „E-Zigaretten“ scheinen zwar - speziell gegenüber Dritten - weniger gefährlich als die von herkömmlichen Zigaretten und sie können eine hilfreiche Rolle bei der Raucherentwöhnung spielen. Aber es darf nicht vernachlässigt werden, dass auch „e-Zigaretten“ keinesfalls "gesund" sind, da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist.
Daher erscheint eine angemessene Regulierung für e-Zigaretten zum Schutz der Verbraucher und der Gesundheit notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Albert Dess