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Albert Deß
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Frage von Gerhard L. •

Frage an Albert Deß von Gerhard L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Deß,

in nächster Zeit werden ja die Gelder für die GAP wieder neu "eingeteilt", darum wollt ich fragen, warum die Gelder für die 2 Säule eigentlich auf EU-Ebene verwaltet und ausgegeben werden!
Umweltschutz, Landschaftspflege und Ländliche Entwicklung sind vom Subsidiaritätsgedanken meiner Meinung nach Aufgaben der Bundesländer und der Kommunen.
Wie sehen Sie dass und wie soll sich Ihrer Meinung nach die GAP in Zukunft entwickeln?

Mit freundlichen Grüßen,

Gerhard Langreiter

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CSU

Sehr geehrter Herr Langreiter,

eine Beantwortung Ihrer Frage erfolgt nach der Sommerpause.

Mit freundlichen Grüßen,

Heidi Rackl, Assistentin

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langreiter,

ich beziehe mich auf Ihre Frage im abgeordnetenwatch und bitte um Verständnis, dass diese wegen der Sommerpause erst jetzt beantwortet wird.

Die Finanzierung der GAP stützt sich auf zwei Säulen. EU-Gelder der 2. Säule müssen grundsätzlich kofinanziert werden, deshalb handelt es sich hier um eine Mischfinanzierung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten. Deshalb hat die EU auch ein Mitspracherecht, wie diese Gelder verwendet werden. Die Gelder der 2. Säule der jetzt bereits durch die Mitgliedsländer ausgegeben und verwaltet. Die von den Mitgliedsstaaten geplante Mittelverwendung muss vorab durch die EU genehmigt werden.

Für die Neugestaltung der GAP nach 2013 gibt es unterschiedliche Vorschläge, die in den verschiedenen Gremien diskutiert werden. Ich persönlich habe dazu folgende Vorstellungen.   ENTWURF ANSATZ GAP NACH 2013  Positionspapier  Albert Dess, Obmann EVP Fraktion im Agrarausschuss   Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört bereits seit der Gründung der EU zum bedeutendsten Teil der Europapolitik. Das ursprüngliche Ziel - eine ausreichende Menge an preiswerten Nahrungsmitteln für die Menschen zur Verfügung zu stellen -  wurde erreicht. Heute geht es neben der Herstellung von gesunden und sicheren Lebensmitteln vor allem darum, unter Beachtung von Tierschutz- und Sozialstandards umweltschonend zu arbeiten und die ländlich geprägte Kulturlandschaft zu pflegen.
 Es ist notwendig, die EU-Agrarpolitik behutsam weiterzuentwickeln und die Finanzierung für die Zeit  von 2014-2020 auf gesunde Beine zu stellen. Europas Landwirte brauchen wirtschaftliche Perspektiven vor allem im Hinblick auf die bisherigen und zukünftigen Herausforderungen:
      
- Qualitativ hochwertige Nahrungsmittel für eine steigende Weltbevölkerung;
- Pflege und Erhalt unserer Kulturlandschaft auch in benachteiligten Gebieten;
- Entwicklung und Anwendung von umweltfreundlichen Produktionsmethoden besonders auch im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen;
- Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen und Produktion von Biomasse zur Energieerzeugung.

 Die Gemeinsame Agrarpolitik hat einen hohen ökonomischen, ökologischen und sozialen Stellenwert, denn die GAP . . .

. . . sichert die Nahrungsmittelversorgung von über 500 Millionen EU Bürgern
. . . schafft wirtschaftliche Aktivitäten und sichert somit Beschäftigung für viele Menschen vor allem in ländlichen Gebieten
. . . stabilisiert Märkte für Erzeuger und Verbraucher
. . . stärkt den ländlichen Raum
. . . leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft
. . . unterstützt die Produktion von erneuerbaren Energien und Rohstoffen
. . . ermöglicht der Landwirtschaft einen maßgeblichen Anteil an der       CO2 Reduzierung
. . . sichert Artenvielfalt und Wasserqualität. 

Damit diese Aufgaben erfolgreich bewältigt werden können, soll die künftige Agrarpolitik nach 2013 an folgenden Grundsätzen ausgerichtet werden:

- Das "GEMEINSAME" in der europäischen Agrarpolitik muss erhalten bleiben. Eine Renationalisierung der Agrarpolitik wird abgelehnt, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas führt und die Position der europäischen Landwirte im weltweiten Wettbewerb gefährdet.
- Die gegenwärtige "Zwei-Säulen-Architektur" der GAP muss beibehalten werden. Einheitliche Rahmenbedingungen und die vielfältigen Aufgaben der GAP können nur durch das 2-Säulen-System bewältigt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass die 1. und 2. Säule noch besser aufeinander abgestimmt werden.
- Die Politikinstrumente sollen aus einer Mischung von Marktorientierung, Direktzahlungen (1. Säule), Sicherheitsnetz sowie spezifische Fördermaßnahmen (2. Säule) im ländlichen Raum bestehen.·        Die europäische Landwirtschaft muss sich am Markt orientieren. Ziel ist jedoch nicht ein freier Agrarmarkt, sondern ein Markt mit einem Ordnungsrahmen, der eine nachhaltige und multifunktionale Landwirtschaft ermöglicht.
- Das Potential von Innovation muss voll ausgeschöpft werden, Marktdaten müssen besser und schneller verfügbar sein. Betriebssysteme müssen angepasst und Absatzförderungspolitik muss effizienter werden.·        Direktzahlungen sind auch weiterhin ein wichtiger Baustein der GAP. Die direkte Unterstützung gewährleistet die Ernährungssicherheit.  Gleichzeitig sind sie Ausgleich für zahlreiche EU-weite Auflagen und  Grundlage für den Schutz der natürlichen Ressourcen. ·        Im Sicherheitsnetz sind traditionellen Marktentlastungsmaßnahmen wie öffentliche Intervention und private Lagerhaltung beizubehalten, damit sie bei extremen Marktstörungen aktiviert werden können. Diese  Maßnahmen müssen durch ein effizienteres Risikomanagement ergänzt werden.
- Neuausrichtung der 2. Säule durch einen Maßnahmenkatalog mit vorgegebenen und freiwilligen Einzelzielen. Diese beinhalten Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Modernisierung, Schutz der natürlichen Ressourcen und Entwicklung der ländlichen Räume.
- Die natürlichen Beeinträchtigungen in vielen Regionen der EU sind durch Ausgleichszulagen auch weiterhin abzumildern.
- Unverzichtbar ist eine ausgewogenere Verteilung der Wertschöpfung innerhalb der Lebensmittelkette. Ansatz 1. Säule der Agrarpolitik nach 2013o       Die Betriebsprämie bleibt von fundamentaler Bedeutung im Hinblick auf den Erhalt einer nachhaltigen Landwirtschaft: Die Einkommensstützung trägt zur wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe bei und ist ein Ausgleich für den weitgehenden Abbau des Aussenschutzes.  Sie gewährleistet eine flächendeckende Landwirtschaft, die unverzichtbar ist für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft.

- Durch die Verbindung zu Cross Compliance sichert die Betriebsprämie die Einhaltung der Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Tätigkeit und trägt so zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Allerdings ist Cross Compliance neu auszurichten und sollte nicht mit Auflagen überladen werden. Die Auflagen müssen zielgerecht auf die Anforderungen beschränkt werden. Die gute landwirtschaftliche und umweltgerechte Praxis (GEAC) muss einheitlicher und mit klaren Vorgaben seitens der EU-Ebene in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
- Betriebsprämien müssen zwischen Mitgliedstaaten und zwischen Landwirten aufgrund objektiver Kriterien angeglichen werden. Dazu ist eine Überarbeitung des bisherigen historischen Modells notwendig.[1] Die Entkoppelung aufgrund fester Referenzgrößen und WTO-Vereinbarkeit müssen auch weiterhin gewährleistet sein.
-  Bei überdurchschnittlichen Pachtpreisen sollte die Ausgleichszahlung gekürzt bzw. gestrichen werden. Ausgleichszahlungen sollten bei den aktiven Landwirten bleiben. Doppelförderungen durch nationale Programme, (z. B. Stromeinspeisegesetz) sind gegenzurechnen.
- Verwaltung des Betriebsprämien-Systems sollte so einfach wie möglich sein
- Die Marktmaßnahmen müssen erhalten bleiben (Intervention, private Lagerhaltung, Ausfuhrerstattungen). Sie dienen nicht zur Preisfindung auf dem Markt, sondern sind im Krisenfall zu aktivieren, z. B. bei extremen Preisschwankungen.o       Ein effizienteres Risikomanagement, um bei klimatischen Risiken oder Tier- oder Pflanzenkrankheiten zeitlich begrenzt gegenzusteuern.
- Die Möglichkeit, 10% der Direktzahlungen für gesonderte Maßnahmen in speziellen Sektoren einzusetzen (Artikel 68), sollte erhalten bleiben, aber nur bedingt für gekoppelte Zahlungen.
- Bei Ausgleichszahlungen bis EUR 5 000 ist ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, um kleinere Betriebe bürokratisch zu entlasten;o       Die europäischen Umwelt-, Tierschutz- und Herstellungsstandards müssen eingehalten werden für Produkte, die in die EU eingeführt werden ("Qualitätsaussenschutz")
- Weiterhin Zusammenführung der Marktordnungen in eine einheitliche Marktordnung (Überlegung der Fortführung der Zuckermarktordnung nach 2014/15, Auslaufen der Milchquote nach 2015)
- Finanzierung der 1. Säule weiterhin zu 100 % durch die EU, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ansatz 2. Säule der Agrarpolitik nach 2013 In der finanziellen Vorausschau 2014-2020 Unabhängigkeit und ausreichende Ausstattung der 2. SäuleDie 2. Säule muss weiterhin kofinanziert werden, jedoch doch mit unterschiedlicher Ko-Finanzierungs-Rate je nach Priorität der jeweiligen Ziele und Maßnahmen; Da viele Maßnahmen der 2. Säule nicht vom Markt geregelt werden können; bedarf es einer ausgewogene Mischung aus verpflichtenden Maßnahmen und Flexibilität für Mitgliedstaaten Die verpflichtenden Maßnahmen werden über einen Maßnahmenkatalog geregelt, der unterschiedlich je nach Priorität und Mitgliedstaat ko-finanziert werden muss, d.h. bei prioritären Maßnahmen 90% EU-Finanzierung;Der flexible Teil wird mit einer 55%-EU-Finanzierung versehen; Mitgliedstaaten haben die freiwillige Möglichkeit einer zusätzlichen nationalen Ko-finanzierungsrate von bis zu weiteren 25%, die nicht wettbewerbsverzerrend wirkt; Besondere Schwerpunkte der Maßnahmen der 2. Säule liegen auf Innovation, Modernisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Investitionsförderung, Vermarktungsstrategien, Förderung von Erzeugergemeinschaften, Betriebsberatung, erneuerbaren Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Wassermanagement; Erhöhung der Wertschöpfung durch Förderung Mehrwertprodukten; Die Mittel der 2. Säule sind gezielt zum Nutzen der produzierenden Landwirtschaft einzusetzen.
- Finanzdebatte für die Agrarpolitik nach 2013
- 1. Säule weiterhin mit 100% EU-Finanzierung um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden;
- Ausreichende und unabhängige Finanzausstattung der 2. Säuleo       Diskussion über die langfristigen Ziele der GAP. Diese ist zusammen mit der Forderung für einen gleichbleibenden Agrarhaushalt zu führen, um eine starke GAP zu erhalten
- Den Agrarhaushalt bis 2025 festlegen - Halbzeitbewertung des EU-Haushalts im Jahr 2020. [1] Im Ansatz könnte an Zahlungen zwischen EUR 170 und EUR 220 je nach Mitgliedstaat gedacht werden.