Frage an Albert Deß von Petra K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Deß,
seit letztem Jahr wird deutschlandweit eine Zwangsimpfung zur Verhinderung einer Blauzungenepidemie durchgeführt. Zwischen der Impfung und der Verarbeitung der Nahrungsmittel, also in diesem Fall Fleisch- und Milchprodukte, besteht keine Wartezeit. Ich durfte eine Milch-Laboruntersuchung einsehen, in der ein erhöhter Aluminiumwert von 28 Mükrogramm/l Milch nach der Impfung hervorgeht.
Ich lernte Landwirte kennen, deren Tiere nach der Impfung Krankheiten bekommen haben oder sogar verendet sind. Stellen Sie sich vor, heute wird eine Kuh geimpft, am Morgen danach wird die Milch dieser Kuh an die Molkerei geliefert und am Nachmittag ist sie tot. Das geht mir zur Zeit durch den Kopf, wenn ich vor einem Milchregal stehe oder in einer Metzgerei bin.
Kennen Sie einen wissenschaftlichen Test der besagt, dass die Blauzungenimpfung für den Konsumenten ungefährlich ist?
Welches Gesetz schützt mich vor diesem Chemikalieneinsatz?
Jeder hat doch das Recht auf körperliche Unversertheit.
Mit großem Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Krauß