Frage an Aisha M. Fahir von Wolfgang S. bezüglich Verkehr
Wie stehen Sie zu einem allgemeinen Tempolimit und speziell zu 30 innerhalb geschlossener Ortschaften?
Wie unterstützen Sie die Kommunen ein Tempolimit bei Ortsdurchgangsstraßen, wenn es sich um Landes- oder Kreisstraßen handelt, einzuführen?
Sind sie für eine Änderung der Regelung/Verordnung, dass kleinere Kommunen stationäre Blitzeranlagen zwar auf eigene Kosten anschaffen können, jedoch evtl. Bußgelder an das Landratsamt fließen? Warum ist dies überhaupt so?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich denke, dass ein Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften sinnvoll ist. Es ist umweltfreundlicher, sicherer und die Lärmbelastung für Anwohner*innen nimmt deutlich ab. Jedoch ist die Richtgeschwindigkeit innerorts 50, das ist Bundesgesetzgebung. Abweichende Regelungen müssen begründet sein, das ist v.a. auf Durchgangsstraßen schwer, weil die Kommune zuerst mal ein Verkehrskonzept braucht.
Der alternative Weg, Tempo 30 einzuführen ist aus Lärmschutzgründen. Darauf gehen die meisten Tempo 30-Beschränkungen in Durchgangsstraßen zurück. Als Gemeinderätin bin ich für ein Tempolimit innreorts von 30 km/h.
Stationäre Blitzer bringen kaum was, nachdem die mal jede*r kennt. Stattdessen könnte der Kreis mobile Blitzer-Anhänger anschaffen und wechselnd in den verschiedenen Ortschaften aufstellen.
Beste Grüße
Aisha M. Fahir