Frage an Agnieszka Brugger von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Brugger,
zunächst alles Gute für Sie in Ihrer Aufgabe im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages. Am 28.01. 2014 übergab der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages seinen 55. Jahresbericht. Auf Seite 56 führt er aus: "Berechtigte Kritik zog im Berichtsjahr einmal mehr die Regelung auf sich, wonach das Ruhegehalt von im aktiven Dienst geschiedenen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten unabhängig von der Altersgrenze für die Versetzung in den Ruhestand mit Beginn des Ruhestandes um den fortgeschriebenen Versorgungsausgleich gekürzt wird. Selbst wenn der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte noch keine Rente bezieht, greift diese Regelung.
... (Die Betroffenen) sehen darin eine unberechtigte Bereicherung des Staates. Hinzu kommt, dass nicht wenige Betroffene auch die Umstände des Soldatenberufs als Grund dafür sehen, dass ihre Ehe gescheitert ist..." Der Wehrbeauftragte sagt ferner zu, sich aktiv für eine Anpassung der Regelungen einzusetzen. Die Seite http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/versorgungsausgleich-verstehen.html?file=tl_files/versorgungsausgleich/downloads/infografik/Versorgungsausgleich-Infografik-2013-10-07-download.pdf erklärt das Phnöme ganz gut, wie Soldaten gegenüber "normalen" Beamten und Arbeitnehmern durch kurze Dienstzeiten und höhere Versorgungsausgleichsabzüge benachteiligt sind. Im Klartext wird so pro Scheidungsfall ein halbes Einfamilienhaus in die Staatskasse versenkt ohne dass der Ex-Partner was davon hat. Die Frage wurde 2013 schon mal an Sie herangetragen, damals wollten Sie sich "nur" um die künftige Verbesserung der Situation Familie und Beruf kümmern. Wie stehen Sie heute zu den Aussagen des Wehrbeauftragten und was wollen Sie unternehmen? Mit freundlichen Grüßen Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Februar 2014.
Ich habe mich weiterhin intensiv mit der Kritik am Versorgungsausgleich befasst, die ich sehr ernst nehme. Bei meinem nächsten Termin mit dem Wehrbeauftragen werde ich mit Herrn Königshaus über mögliche Verbesserungen an der derzeitigen Regelung im Soldatenversorgungsgesetz sprechen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagfraktion werde ich dann eruieren, ob und wie wir die betroffenen Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Anliegen unterstützen können.
Ich möchte Sie ermuntern, mein Bundestagsbüro diesbezüglich in den nächsten Monaten nochmals direkt zu kontaktieren (Telefonnummer: 030 227 71570, E-Mail: agnieszka.brugger@bundestag.de).
Freundliche Grüße
Agnieszka Brugger