Frage an Adelheid Frank von Katharina S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Frank,
meine Fragen beziehen sich auf Ihre Einstellung zum Datenschutz.
1. Sollen Internetdaten und Telefongespräche durch staatliche Stellen gespeichert werden dürfen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
2. Inwieweit sollte Baden-Württemberg hierzu eigene Vorgaben machen? (Landesdatenschutzbeauftragten)
3. Wie lange sollten anvertraute Daten von privaten und öffentlichen Stellen gespeichert werden dürfen?
4. Sind Sie für eine Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch anvertrauter Daten und wenn ja, welche Verschärfung schwebt Ihnen da vor?
Ich danke für Ihre Mühe.
MfG K. S.
Sehr geehrte Frau S.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen und bitte die Verzögerung zu entschuldigen.
1. Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist im Grundgesetz Art. 10 geregelt. Es ist ein hohes demokratisches Gut, das es zu schützen gilt. Es darf von staatlichen Stellen nur dann beschränkt werden, wenn ein stichhaltiger Verdacht auf schwerwiegende Straftaten vorliegt und diese verhindert werden müssen. Entsprechende Maßnahmen müssen beantragt und von einer gesonderten Kommission des Landtags genehmigt werden. Ich denke, diese Regelung ist ein gangbarer Weg um einerseits der Aufgabe des Staats seine Bürger zu schützen gerecht zu werden und andererseits durch Kontrolle den Missbrauch der persönlichen Daten durch staatliche Stellen zu verhindern.
2. Wenn möglich, sollte Baden-Württemberg das tun. Die einzige Möglichkeit hierzu sehe ich allerdings lediglich in der Einbringung in den Bundesrat.
3. Die Speicherfristen sind, was die Speicherung staatliche Stellen anbelangt, gesetzlich geregelt und werden durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch regelmäßig überprüft. Ich bin der Meinung, dass dies ebenso für Telekommunikationsanbieter gelten muss. Auch private Unternehmen müssen kontrollierbar sein.
4. Ich bin absolut für strenge Strafen bei Datenmissbrauch, der ja die Opfer ganz konkret und auch psychisch erheblich schädigt und belastet. Für Verursacher aus Deutschland kann man das, meines Erachtens durch entsprechende Gesetzgebung regeln. Jedoch sehe ich ein weitaus größeres Problem darin, dass die Verursacher oftmals vom Ausland aus agieren und somit die deutsche Exekutive keinerlei Befugnis hat. Hier müsste auf diplomatischem Wege Abhilfe geschaffen werden. Das wiederum ist Außenpolitik, also Bundespolitik.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen umfassend beantworten. Gerne wieder.
Schöne Grüße
Adelheid Frank