Frage an Adam Jan Bielecki von Andreas S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Bielecki,
Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) ist die "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Leider scheinen sämtliche etablierte Parteien von diesem Grundgesetzartikel nichts wissen zu wollen - sie fördern einseitig eine staatliche Erziehung der Kinder schon ab dem Kleinkindalter in Krippen, Horten und Ganztagesschulen.
Die FDP torpediert nun nicht nur das im Koalitionsvertrag vorgesehene Betreuungsgeld, sondern auch noch das Elterngeld. Meine Frau und ich, wir wären nach der Geburt unseres dritten Kindes ohne das Elterngeld nicht über das erste Jahr gekommen. Es sei denn, wir hätten unsere Tochter schon als Baby in eine staatliche Betreuungseinrichtung gegeben, was ja offenbar das Ziel der FDP ist. Echte Wahlfreiheit für die Eltern sieht anders aus. Die DDR lässt grüßen...
Wenn das ganze Ziel staatlicher Familienpolitik Fremdbetreuung ist, dass junge Mütter möglichst schnell in ihre Berufe zurückkehren, dann ist das gar nicht familienfreundlich. Autorinnen wie Eva Herrman und Christa Meves und Autoren wie Wolfgang Bergmann haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Kinder nach Möglichkeit so lange als möglich von der eigenen Mutter betreut werden sollten und die Schäden der Fremdbetreuung aufgezeigt. Die wird aber von unseren Politikern, die sich der Gender-Ideologie verschrieben haben, ständig geleugnet. Eines neues positives Bewusstsein, eine neue ehrliche Würdigung für Hausfrauen Mütter und erziehende Väter verbunden mit finanziellen Anreizen wäre eher angebracht.
Daher meine Frage:
Was werden Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um Eltern zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und dafür bereit sind, zeitweise auf Beruf und Karriere zu verzichten?
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Schönberger.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
Ich sehe den Grundrechtsartikel 6, Abs.2 in direkter Verbindung mit dem Art. 3 Abs.1 GG, der Rechtsgleichheit. Demnach gebe ich Ihnen recht, dass die einseitige Förderung staatlicher Erziehungseinrichtungen eine Ungleichbehandlung darstellt und deshalb ungerecht ist.
Auch Familien, die ihre Kinder zu Hause erziehen, zahlen in der Regel ihre Steuern und tragen ihren Beitrag für die Erhaltung des Staates. Der Übermäßige Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung belastet diese Familien ohne in diesem Bereich eine Gegenleistung des Staates zu erhalten.
Ich halte die bisherige Familien-Politik für einen Irrweg, welcher gut gemeint ist, aber fatale Folgen für alle mit sich trägt. Fremdbetreuung sollte meiner Meinung nach nur dann erfolgen, wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind sich selbst um ihre Kinder zu kümmern. Wenn Mütter oder Väter schnellstmöglich wieder arbeiten wollen, dann sollen sie die Kosten selbst für die Betreuung zahlen und dies nicht auf Kosten der Gesellschaft tun. Diese Haltung ist natürlich unpopulär.
Grundsätzlich halte ich finanzielle Anreize wie Kindergeld, Elterngeld, staatliche Kinderbetreuung usw. für falsch. Wer sich entschließt Kinder aufgrund finanzieller Anreize zu bekommen, der hat meiner Meinung nach ein gestörtes Familienbild.
Die beste Familienpolitik ist meiner Meinung nach folgende: Der Staat sollte seine Tätigkeit auf die Grundschule bis Abitur beschränken und die Mittel hier konzentrieren, damit alle gemeinsam von der Staatstätigkeit profitieren können. Alle anderen Tätigkeiten sollten abgeschafft werden, um Platz für eine gleichbleibende Einkommenssteuer von 10% durchsetzen zu können. Dies ist nur Möglich, wenn der Staat radikal seinen Tätigkeitsbereich reduziert. Denn je mehr Aufgaben der Staat übernimmt, desto mehr muss er uns Bürgern dafür wegnehmen und desto weniger sind wir fähig unsere Probleme selbst zu lösen. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, die Staatsaufgaben und -ausgaben zu reduzieren, um alle Familien zu entlasten.
Ich weiß, dass diese Antwort für Sie unbefriedigend wirken kann. Wenn ich mich aber in dieser Sache für einen staatlichen Eingriff aussprechen würde, welcher in der gegebenen Situation durchaus berechtigt ist, dann würde ich notwendig auch die Ausweitung von Staatsaufgaben und -ausgaben und somit auch für Steuererhöhung sein. Dies würde meinen Prinzipien widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Bielecki