Frage an Achim Liebl von Peter S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Liebl.
aus Ihrem Wahlkreis/ meinem Ort besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Stinshoff
Sehr geehrter Herr Stinshoff,
ohne die Ausprägung und Hintergründe der jetzigen gesetzlichen Regelung genau zu kennen, sollten meiner Meinung nach die Kinder im Vordergrund stehen und gleichberechtigte Ansprüche an Fahrtkostenerstattung haben - unabhängig vom Schultyp. Sollte dies über den Landtag möglich sein werden wir uns gerne dafür einsetzen, wie überhaupt für eine kostenlosen Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Viele Grüße
Achim Liebl