Frage an Achim Kessler von Reinhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Achim Kessler,
ich habe gehört, dass der Gesundheitsminister jetzt eine Ausschreibung für die Entwicklung eines digitalen Impfpasses gestartet habe.
Welchen Zweck soll solch ein auf dem Handy gespeicherter digitaler Impfpass erfüllen? Soll er geimpften Personen, im Gegensatz zu nicht geimpften Personen, Zugang zu Restaurants, Konzerten und Reisen ermöglichen?
Wurde in dieser Frage vorher das Parlament eingebunden? In wieweit ist das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt? Darf er ohne Beteiligung des Parlamentes einen digitalen Impfnachweis einführen? Vielleicht, weil laut dem § 28a (1) IfSG ja durch das Wort „insbesondere“ auch nicht explizit aufgezählte Maßnahmen möglich wären?
Was halten Sie von einem digitalen Impfpass? Wie ist es hier beispielsweise um den Datenschutz bestellt? Sehen Sie einen Eingriff in die Grundrechte?
Mit freundlichen Grüßen