Frage an Achim Kessler von Simon W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kessler,
Es geht um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.
- Hintergrund:
Der Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hat im Auftrag von Bundestagspräsident Schäuble vorgeschlagen, einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages bei Rechtsverordnungen des Gesundheitsministers einzubauen oder alternativ sie durch das Parlament aufhebbar zu gestalten.
- Folgerung:
Bei Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form hätte der Bundestag damit kein weiteres Mitspracherecht mehr. Die aktuelle Situation zeigt, dass bei Einschränkungen der Grundrechte alle Meinungen und Streitfragen öffentlich diskutiert und damit gehört werden sollten.
- Frage:
Welche Form des Mitspracherechts sollte Ihrer Meinung nach der Bundestag, insbesondere bei möglichen Einschränkungen von Grundrechten, weiterhin haben? Welchen Grund sehen Sie für diese Form?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Simon Wendland
Sehr geehrter Herr Wendland,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Zur Information möchte ich Ihnen im Link den Antrag meiner Fraktion DIE LINKE übersenden, den wir jetzt ins parlamentarische Verfahren zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gegeben haben und der unsere Position entsprechend widergibt. Im wesentlichen geht es dabei um drei Dinge:
1. Die Diskussionen und Entscheidungen müssen wieder in die Parlamente zurück. Zwar ermöglicht das Infektionsschutzgesetz es, dass Bund und vor allem die Länder per Verordnungen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung qua Exekutive durchsetzen können. Aber in der Phase, in der wir uns derzeit befinden, muss die Zeit der Verordnungsermächtigungen vorüber sein und die Zeit der normalen legislativen Akte ist wieder gegeben.
2. Das ermöglicht dann auch eine echte Abwägung, welche Maßnahmen denn tatsächlich wirksam und sinnvoll sind. Mehrere der jetzt "erlassenen" Maßnahmen haben aus meiner (unserer) Sicht nur eine sehr geringe Evidenz. Dazu gehört die Schließung von Kultureinrichtungen, die während der Pandemie in aller Regel ohnehin schon weniger Besucher hatten als davor. Abstandsregeln, Belüftung und v.a. Kontaktnachverfolgung sind da sehr gut zu realisieren, so dass diese Maßnahme wenig zur Eindämmung beizutragen vermag.
3. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des erneuten (Teil-)Lockdowns müssen vollständig aufgefangen werden.
Antrag: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923942.pdf
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund
Dr. Achim Kessler