Frage an Achim Kessler von Martin A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kessler,
anders als in einzelnen Bundesländern gibt es keine Regelung im Bund, die es Beamtinnen und Beamten ermöglicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert zu bleiben und vom Dienstherrn den Arbeitgeberbeitrag (etwa in Form einer „pauschalen Beihilfe“) zu erhalten. Deshalb wechseln viele Beamte in die private Krankenversicherung, weil diese in der GKV sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil aus eigener Tasche bezahlen müssten. Dabei gibt es einen bedeutenden Anteil an Beamtinnen und Beamten, die sich trotz dieses finanziellen Nachteils für die GKV entscheiden. Jedoch schadet diese fehlende Regelung zur Mitgliedschaft von Beamtinnen und Beamten in der GKV aus meiner Sicht der Attraktivität des öffentlichen Diensts in Zeiten des Fachkräftemangels.
Deshalb möchte ich Sie fragen, wie Sie als gesundheitspolitischer Sprecher von Die LINKE zu einer Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte des Bundes (als Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung) stehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Adler
Sehr geehrter Herr Adler,
wir als Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzen uns für eine Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Alle ein. Das schließt Beamtinnen und Beamte ein. Aus diesem Grund hat meine Fraktion im April 2018 einen Antrag mit dem Titel „Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern“ in den Bundestag eingebracht (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901827.pdf). Der Deutsche Bundestag wird diesen Antrag noch in diesem behandeln. Wir wollen, dass in der Bundesbeihilfeverordnung vorgesehen wird, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs für Beamte auch eine dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten erfolgen kann. Im Dialog mit den Ländern soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass eine solche Wahlmöglichkeit auch für die Beihilfeberechtigten im öffentlichen Dienst geschaffen wird.
Beamtinnen und Beamten müssen auch die Möglichkeit erhalten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Dadurch wird die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten abgebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Kessler