Frage an Achim Kessler von Georg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kessler,
als vom Bürger gewähltes Mitglied des Bundestages(MdB) vertreten Sie die Wünsche der Bürger mit Ihrer Stimme im Parlament.
Ihre Vertretung drückt sich - unter anderem - darin aus, dass Sie Entscheidungen für die Bürger treffen und zwar im besten Fall tatsächlich zum Wohl (Wohlergehen) der Bürger z.B. höhere Renten, bessere Versorgung in der Medizin, höherer Mindestlohn, etc, etc, und im schlechtesten Fall nur zum vermeintlichen Wohlergehen oder bewusst zum Nachteil der Bürger, z.B. Rentenkürzungen, Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen, Abschaffung Mindestlohn, Steuererhöhungen etc. etc. . Die jeweiligen Gründe für die Entscheidungen sollen hier keine Rolle spielen.
Diese Entscheidungen werden im Rahmen von Gesetzen getroffen, über die im Bundestag jeder Abgeordnete mit Ja oder Nein oder Enthaltung abstimmen kann. Durch die Gesetze wird der Vollzug der darin entahltenen Maßnahmen und Vorgaben möglich und kann von staatlicher Seite auch mit Zwangsmaßnahmen (Exekutive) durchgesetzt werden.
1. Frage:
Sind meine Ausführungen insoweit richtig?
2. Frage:
Legen Sie Ihren Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) und legt Ihre Fraktion und legt der Bundestag (Summe aller Abgeordneten) den Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) generell wissenschaftliche Studien und Ausarbeitungen, sowie Expertenanhörungen etc. zugrunde, um die Auswirkungen eines Gesetzes/Beschlusses auf die Bürger möglichst umfassend und tatsachenorientiert im Vorhinein beurteilen und bewerten zu können?
3. Frage:
Falls ja, ist dies so vorgeschrieben, oder obliegt es allein dem Abgeordneten, der Fraktion, dem Parlament, Sachverständigen Know How der Entscheidung/dem Abstimmungsverhalten zugrunde zu legen?
4. Frage:
Müssen Sie, Ihre Fraktion, das Parlament die Wünsche von Lobbyisten, insbesondere großen Wirtschaftsunternehmen, bei Ihrer Entscheidung (Abstimmungsverhalten) berücksichtigen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
G. S.
Sehr geehrter S.,
gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
zu 1. Ihre Ausführungen sind schon mal im Großen und Ganzen richtig.
Zu 2. Ich lasse in meiner Entscheidungsfindung Ergebnisse der Arbeit meiner Fraktion, dem Wissenschaftlichen Dienst und die Ergebnisse aus Anhörungen im Ausschuss mit einfließen.
Zu 3. Der Abgeordnete ist allein seinem Gewissen verpflichtet. Wie der Abgeordnete zu seiner Entscheidung kommt, obliegt ihm allein.
Zu 4. Nein. Lobbyisten haben bei mir keinen Zutritt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Kessler