Frage an Achim Kessler von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kessler,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Die Unbedenklichkeit von 5G und anderen Mobilfunkstrahlen ist nicht erwiesen (https://www.gaebler.info/2019/05/weiner-mobilfunk/).
Was werden Sie im EU-Parlament unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen vor Mobilfunkstrahlen geschützt wird?
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
DIE LINKE im Bundestag unterstützt prinzipiell Forderungen nach vollflächiger Versorgung mit 5G-Infrastruktur. Es soll jeder Mensch in jedem Dorf und jeder Stadt in Deutschland diese Technologie nutzen können. Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch ein Recht auf Teilhabe an Kommunikation hat.
DIE LINKE nimmt die Sorgen um die Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf Mensch und Natur ebenso ernst. Aus diesem Grund haben wir in einem langjährigen Verfahren dafür sorgen können, dass sich das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) dieses Themas mit einem eigenen Arbeitsbericht widmet. Hier sollen unabhängig aller Beteuerungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, nach dem es keine Hinweise auf die Schädlichkeit von HF-Strahlung gäbe, die bekannte Forschung verifiziert und untersucht werden. Anders als die Bundesregierung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Forschungsstand zu elektromagnetischen Feldern (EMF) und hochfrequenter (HF) Strahlung sich fortentwickelt und es epidemiologische Hinweise auf schädliche Wirkungen gibt, die einen sorglosen Umgang auch mit Mobilfunktechnologie ernsthaft in Frage stellen.
Im Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit fordern wir, den Ausbau mit Mobilfunktechnologie streng zu reglementieren. Wichtig dabei ist das Verständnis, dass weniger Mobilfunkstationen nicht zwingend zu weniger Strahlenbelastung führen, wie man es vielleicht erwarten würde. Das Gegenteil ist der Fall: ein einzelner Mast, der ein großes Gebiet versorgen soll, muss mit erheblich größerer Sendeleistung arbeiten als ein Mast, der in einem engmaschigen Funknetz integriert ist. Dasselbe gilt für Mobilgeräte: je weiter der nächste Mast entfernt ist, desto größer ist die Sendeleistung des Gerätes am Ohr und in der Hosentasche.
Leider sind die Wirkmechanismen von Gesundheitsschäden durch EM-Felder und HF-Frequenzen bisher noch nicht ausreichend bekannt, und es ist schwer, entsprechende Daten und Studien zu erhalten. Wir hoffen deshalb, dass der von uns geforderte Bericht des TAB weitere belastbare Studien benennt, die es uns ermöglichen, die anderen Fraktionen dazu zu bewegen, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Belastung durch Mobilfunktechnologie, Stromtrassen und andere technische Anlagen so weit wie möglich zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Kessler