Frage an Achim Kessler von Hans H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kessler,
Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.
Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."
Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Anfrage. Ich lese aus Ihrem Schreiben eine generelle Ablehnung der Organspende. Die Sichtweise, die Sie in Ihrem Schreiben darlegen, teile ich nicht. Organspende rettet Menschen das Leben. Viele Menschen warten verzweifelt auf ein Spenderorgan, das für sie über Leben und Tod entscheiden kann. Dazu brauchen Menschen aus meiner Sicht eine respektvolle, fachlich fundierte und sachliche Aufklärung, damit sie die Möglichkeit haben, eine informierte, freiwillige und bewusste Entscheidung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Kessler