Frage an Achim K. Walter von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Walter,
Kinder werden ohne ihre Zustimmung getauft. Wenn sie später aus der Kirche austreten wollen, müssen sie in vielen Bundesländern Kirchenaustrittsgebühren(in NRW 30 Euro!) entrichten.
Ist es mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz vereinbar, wenn das Recht auf Weltanschauungsfreiheit von einer Geldleistung abhängig gemacht wird?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
die Kirchenaustrittsgebühr ist meines Wissens nach eine Verwaltungsgebühr der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Die öffentliche Verwaltung hat einen Kostendeckungsanspruch zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes. Somit hat die Verwaltung nur drei Möglichkeiten:
1. der Austrittswillige trägt die Kosten selbst
2. die Allgemeinheit trägt die Kosten über die Steuergelder
3. die jeweilige Kirche müsste die Kosten selbst bezahlen
Diese Geldleitung hat mit einem Verstoß gegen Menschenrechten nichts zu tun. Es ist ja auch niemand gezwungen sein Kind taufen zu lassen. Ich befürworte die 1. Möglichkeit, dass der Austrittswillige die Kosten selbst bezahlt.
Mit liberalem Gruß
Achim K. Walter