Der Landtag beschloss, dass die Erhöhung der Besoldung für Landes- und Kommunalbeamte geringer ausfällt als die Einkommenssteigerungen der Angestellten im öffentlichen Dienst. Begründet wird dies damit, dass Beamtinnen und Beamte im Vergleich zur Privatwirtschaft über eine Vielzahl von zu berücksichtigenden Vorteilen, wie z. B. einer besseren Versorgung bei fehlenden Eigenbeiträgen, umfangreichen Beihilfen für Krankheitskosten sowie ein dauerhaft gesichertes Einkommen, verfügen.
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