Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen

Neuregelungen im sächsischen Beamtenrecht, in dessen Folge sich die Altersgrenze bis zum Ruhestand erhöht.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
14
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 131 Abgeordneten.

Die Beamten in Sachsen sollen ab 2012 länger arbeiten bis zu ihrer Pension. Die bei Rentnern schon erfolgte Erhöhung der Altersgrenze betrifft nun auch die Beamten in Sachsen. Die Altersgrenze wird dann wie bei Rentnern schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen.