Eltern, die für ihre Kleinkinder keine staatliche Betreuungsleistung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013 für ein- und zweijährige Kinder ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro, später 150 Euro. Die Kosten für den Staatshaushalt belaufen sich auf rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr.
Mit dem Betreuungsgeld, so die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Gesetzentwurf, werde "durch die Einführung einer neuen finanziellen Leistung eine größere Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung für Eltern mit Kleinkindern geschaffen." Aus Sicht der Opposition ist das Betreuungsgeld "bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich problematisch". SPD, Grüne und Linke fordern stattdessen das dafür vorgesehene Geld in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren.
Das umstrittene Gesetz war auf Betreiben insbesondere der CSU zustande gekommen.
Mit den Stimmen von Union und FDP beschloss der Bundestag ferner ein begleitendes Gesetz, wonach Eltern einen staatlichen Zuschuss von 15 Euro pro Monat erhalten, wenn sie das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder für Bildungszwecke verwenden.