Mit diesem Gesetz erteilt der Bundestag dem Bundesfinanzministerium die Erlaubnis Darlehen an Spanien in Höhe von bis zu 100 Mrd. € zu erteilen. Diese sollen dabei über die EFSF erfolgen und einen Beitrag zur Rekapitalisierung der Finanzinstitutionen in Spanien darstellen.
Als Begründung des Vorhabens wird der Antrag Spaniens vom 24. Juni 2012 an den Präsidenten der Euro-Gruppe, Jean-Claude Junker, aufgeführt. In diesem bittet die spanische Regierung um Finanzhilfe zur Rekapitalisierung der spanischen Finanzinstitute.
Folgende Auswirkungen der Finanzhilfe werden dabei konkret erwartet:
1. die Stabilität, Widerstandsfähigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Finanzsektors.
2. den Marktzugang für das Königreich Spanien zu günstigen Finanzierungskonditionen zu sichern.
Der deutsche Anteil beträgt nach dem EFSF-Beitragsschlüssel 29,07 % der Gesamtsumme. Nach dem Inkrafttreten des ESM-Vertrages sollen die Finanzhilfen aus der EFSF in den ESM übernommen werden.