Mit dem "Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz" (PNG) soll die finanzielle Ausgestaltung der Pflegeversicherung sichergestellt werden. So sollen z. B. ambulante Pflegedienste in Zukunft auch gezielte Betreuungsleistungen durchführen. Darüber hinaus wird der Leistungskatalog für Demenzkranke korrigiert. Zukünftig können Demenzkranke in der Pflegestufe 0 auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Ihnen soll dazu ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro zufließen. Menschen in Pflegestufe I können ein Pflegegeld von 305 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro erhalten. Außerdem werden Personen der Pflegestufe II mit einem Pflegegeld von 525 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro unterstützt. Die Finanzierung des Gesetzesvorhabens erfolgt durch eine Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung von 0,1 % ab Januar 2013. Es werden dabei Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro erwartet.
Eingeführt wird außerdem eine private Pflegezusatzversicherung. Nach dem Vorbild der Riester-Rente erhalten Bürger eine staatliche Förderung (5 Euro pro Monat), wenn sie privat vorsorgen.