Durch sein Votum stimmte der Bundestag u.a. für eine sog. Hebelwirkung im Rahmen des Euro-Rettungsfonds, durch die weitere Milliarden mobilisiert werden soll, ohne dass dadurch die deutsche Garantiesumme von 212 Milliarden Euro erhöht würde. In dem Entschließungsantrag wird eingeräumt, dass sich durch die Hebelung auch das Verlustrisiko verändern könne.
Durch die Reform des Euro-Rettungsschirms (EFSF) entfalle die Notwendigkeit zur Fortführung der Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank, heißt es in dem Entschließungsantrag, auf den sich CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne zuvor verständigt hatten.