Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die deutsche Beteiligung am sogenannten Euro-Rettungsschirm von derzeit 123 Mrd. Euro auf 211 Mrd. Euro aufgestockt wird. Die Bundesrepublik Deutschland verspricht damit im Notfall Kredite im Gesamtvolumen von 211 Mrd. Euro bereitzuhalten.
Der Rettungsschirm ist eine zeitlich befristete Zweckgesellschaft mit dem Namen "Europäische Finanzierungsstabilisierungsfazilität" (EFSF) und wurde am 07. Juni 2010 gegründet, um Euro-Mitgliedsstaaten vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Jedes Land aus der Euro-Zone stellt hierfür eine Kreditsumme bereit, die im Notfall an den in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Staat ausgezahlt wird. Um die Notkredite aus dem Rettungsschirm zu erhalten muss das jeweilige Land jedoch strenge Auflagen erfüllen, die sich vor allem in Sparmaßnahmen im Staatshaushalt ausdrücken.
Hintergrund sind vor allem die großen finanziellen Probleme des Euro-Mitgliedstaats Griechenland, aber auch die schlechte Haushaltslage von Irland, Italien, Portugal und Spanien.
Ab 2013 soll dann ein dauerhafter Stabilisierungsmechanismus (ESM) eingeführt werden, über den allerdings in Zukunft noch abgestimmt werden wird.