Durch die Reform des Universitätsmedizingesetzes (UniMedG) soll eine besser Grundlage für die weitere Vernetzung von Universitäten und Universitätsmedizin geschaffen werden. Damit, so CDU und FDP, werde die Spitzenposition der baden-württembergischen Universitätsmedizin verstärkt.
Es sollen u.a. neue Körperschaften entstehen, wobei die Kliniken Teil der medizinischen Fakultäten werden. Bei der Ausgestaltung dieser Idee sollen die Hochschulen und Universitätskliniken ausreichend Spielraum durch das Gesetz erhalten. Außerdem ist eine Übergangsphase bis 2013 vorgesehen.
SPD und Grüne lehnen die Änderung entschieden ab. Als Begründung wird u.a. angeführt, dass die Gesetzesänderung zu mehr Bürokratie führen würde und eine Verbesserung somit nicht erkennbar sei.