Beschlossen wurde u.a.:
Anhebung des Hartz IV- Regelsatzes für Erwachsene von derzeit 359 auf 364 Euro.
Der Hartz IV-Satz bei Kindern wird nicht angehoben. Statt dessen erhalten sie "pauschalierte Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, den Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft". Hierfür sind 98 Mio. Euro vorgesehen.
Hartz-IV-Bezieher dürfen von einem Verdienst bis zu 1000 Euro künftig bis zu 20 Prozent behalten, dies ist etwas mehr als bislang,
Alkohol und Tabak sind im "Bedarfssatz" künftig nicht mehr vorgesehen. Neu aufgenommen wurden die Kosten für Internet und die Praxisgebühr,
das Elterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro wird für Hartz-IV-Empfängern gestrichen,
künftig orientieren sich die Hartz IV-Sätze an der Preis- und Lohnentwicklung und nicht mehr an der Rente.
Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine transparente Berechnung der Regelsätze und eine eigene Bedarfsermittlung für Kinder verlangt hatte.
Die Opposition kritisierte die Hartz IV-Reform als unsozial. Das Gesetz kann erst nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten, in dem die schwarz-gelbe Koalition derzeit keine eigene Mehrheit besitzt.
Weiterführende Links
Das Gesetz im Wortlaut (pdf)
Abstimmung über die Hartz IV-Anpassung vom 1.6.2006