Neuordnung am Arzneimittelmarkt

Der erste Teil der Gesundheitsreform stand heute zur Abstimmung. Um die hohen Arzneimittelpreise besser in den Griff zu bekommen, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf von Union und FDP beschlossen. Die Opposition fordert zahlreiche Änderungen. Aus der CDU gab es zwei Gegenstimmen.

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Dafür gestimmt
314
Dagegen gestimmt
268
Enthalten
0
Nicht beteiligt
39
Abstimmungsverhalten von insgesamt 621 Abgeordneten.

Ziel des mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedeten Gesetzes ist es, das Preismonopol der Pharmaindustrie aufzuheben. So muss die Pharmaindustrie künftig den Nutzen eines neuen Medikamentes nachweisen und den Preis mit den Krankenkassen aushandeln. Im ersten Jahr nach der Markteinführung soll der Hersteller den Preis allerdings weiterhin selbst bestimmen können. In den vergangenen Jahren waren die Arzneimittelausgaben stark angestiegen. So wurden laut des Gesetzentwurfes 2009 insgesamt 32 Mrd. Euro für Arzneimittel ausgegeben und das, obwohl die Ausgaben für Arzneimittel, bei denen ein fest ausgehandelter Betrag zu zahlen ist, um 2 Prozent gesunken sind. Ursache für den Kostenanstieg seien die Spezialpräparate. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen u.a. die Großhandelszuschläge neu geregelt, Reglungen für nicht genehmigte Arzneimittel geändert und klinische Prüfungen von Arzneimittel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Von Seiten der Opposition wird befürchtet, dass die Nutzenbewertung von Arzneimitteln künftig weniger streng ausfällt als bisher. Die Opposition fordert unter anderem einen höheren Herstellerrabatt (SPD), die Veröffentlichung sämtlicher Ergebnisse klinischer Studien (Die Linke) sowie eine Begrenzung der Arzneimittelpreise (Grüne).

 

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf von Union und FDP

Pressemeldung des Gesundheitsministeriums