In ihrem Antrag bemängelt die SPD eine unzureichende Förderung der Volksgesetzgebung durch das Landeswahlgesetz. Damit Volks- und Parlamentsgesetzgebung gleichberechtigt sind, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen von Volksbegehren verbessert werden. So fordert die SPD unter anderem die Eintragungsfrist beim Volksbegehren von zwei auf vier Wochen zu verlängern. Außerdem soll es nach Vorstellung der Sozialdemokraten künftig eine sog. freie Sammlung geben. Dann müsste die Eintragung in Eintragungslisten nicht mehr auf dem Amt erfolgen, sondern die Sammlung könnte von jedem Bürger selbst durchgeführt werden.
Der SPD-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.