Der Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, dass Schülerdaten, die bisher an jeder Schule separat erfasst wurden, zentral gespeichert werden. Dies erleichtere die Arbeit beim Schulwechsel und verhindere eine doppelte Datenerfassung, argumentieren CSU und FDP.
Die Daten werden anonymisiert an das bayerische Landesamt für Statistik für bildungspolitische Entscheidungen weitergegeben. Ziel dieser Weitergabe sei die Datenverarbeitung zur Unterstützung von Verwaltungsaufgaben, also zur Gewinnung statistischer Informationen für Steuerungs- und Planungszwecke von Schulen.
Das Gesetz schreibt vor, welche Daten erfasst werden. So werden u.a. folgende Daten erhoben:
Name, Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Migrationshintergrund
Religionszugehörigkeit
Erworbene Abschlüsse
sonderpädagogische Förderung
Teilleistungsstörungen (z.B. Lese- und Rechtschreibstörung bzw. -schwäche)
Fremdsprachen
Weiterhin werden Informationen über Lehrerinnen und Lehrer gesammelt, beispielsweise Adressdaten oder die Besoldungsgrupppe, aber auch Beurlaubungen oder längerfristige Abwesenheit.
Das Gesetz wurde lange Jahre debattiert und in einigen Punkten von seiner ursprünglichen Form abgeändert. So war ursprünglich vorgesehen, dass jeder Schüler über eine eindeutige Nummer (ID) identifizierbar ist - dies ist im beschlossenen Gesetz nicht mehr der Fall.