Der Ankauf der Daten von 1.300 deutschen Kunden einer Schweizer Bank soll deutschen Behörden zugänglich gemacht werden. So hoffen die Antragssteller wenigstens einen Teil des Geldes in Deutschland versteuern zu können, welches zuvor der Versteuerung entzogen wurde. Nur durch einen wirkungsvollen Steuervollzug könne Steuergerechtigkeit entstehen. Genau dieser Vollzug sei in Bayern bisher ineffektiv und mache eine Steuerhinterziehung viel zu leicht möglich.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen an die Staatsregierung:
Sie soll sich auf Bundesebene für eine Verwertung der Schweizer Kundendaten einsetzen,
Sie soll Mängel im bayerischen Steuervollzug beseitigen, indem sie die Steuerfahndung und Betriebsprüfung stärkt.
Die genannten Forderungen werden damit begründet, dass auf die Steuereinnahmen, welche durch Steuerhinterziehung verloren gehen, nicht verzichtet werden könne. Die massiven Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand könnten jedoch vermieden werden, indem der bayerischen Steuerverwaltung der zusätzliche Personalbedarf gewährt wird.