Ausgangspunkt der Aufklärungskampagne der bayerischen SPD-Fraktion war eine Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums, wonach deutschlandweit 10.000 alkoholgeschädigte Kinder pro Jahr geboren werden. Davon leiden 4.000 Kinder am Fetalen Alkoholsyndrom (FASD), welches direkte Folge des Alkoholkonsums schwangerer Frauen ist. Folgen sind Wachstumsstörungen und diverse andere körperliche Schäden, geistige und seelische Behinderungen sowie emotionale Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen wie Hyperaktivität. Eine Heilung des Fetalen Alkoholsyndroms ist unmöglich, jedoch seine vollständige Verhinderung durch Verzicht auf Alkoholgenuss während der Schwangerschaft, lautet die Position der SPD. Denn alleinige Sicherheit zur Abwehr aller genannten Gefahren biete nur eine Abstinenz von alkoholischen Getränken ab Schwangerschaftsbeginn.
In dem Antrag werden weitere Fakten aufgeführt. Demnach hat das ungeborene Kind schon kurz nach dem Alkohlkonsum der werdenden Mutter den gleichen Alkoholspiegel wie sie im Blut. Der Abbau des Alkohols allerdings dauert beim Kind zehnmal länger.
Weiterhin wird auf eine Studie der Berliner Charité hingewiesen, wonach 58% aller Schwangeren gelegentlich Bier und Schnaps konsumieren.