Einsatz von jugendlichen Testkäufern

Die SPD fordert den Einsatz von jugendlichen Testkäufern, die die Einhaltung des Jugendschutzes im Einzelhandel kontrollieren. Grüne und Freie Wähler schlossen sich dem Antrag an, CSU und FDP stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
86
Enthalten
17
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Die Idee der Testkäufer lässt sich schnell zusammenfassen: Jugendliche ziehen unter Aufsicht von Polizei und Jugendamt los und versuchen im Einzelhandel alkoholische Getränke zu erwerben.

Dieser Vorschlag der SPD-Fraktion ist nicht neu. Schon Ursula von der Leyen und ihr Ministerium hatten 2007 die gleiche Idee. Die damalige Initiative der Familienministerin scheitere am Widerstand der Bevölkerung. Nicht selten wurde von "Kinderspitzel-Vorstoß" geredet.

Knapp drei Jahre später unternimmt die bayerische SPD-Fraktion einen ähnlichen Versuch. Ziel sei es, den Einzelhandel die Gesetzeslage vor Augen zu führen, denn bei jugendenlichen Testkäufen in Niedersachen verkauften Handelsketten, Tankstellen und Kioske in 51 von 66 Fällen (77 Prozent) Alkohol an jugendliche Polizei-Fachoberschüler, obwohl dieser an sie nach dem Jugendschutzgesetz nicht hätte abgegeben werden dürfen. Zudem steige die Zahl jugendlicher "Komma-Säufer" kontinuierlich. Daher bestehe dringender Handlungsbedarf.

Der Antrag ist Teil eines geplanten Maßnahmenpaktes der SPD in Bayern gegen riskanten Alkoholkonsum von Jugendlichen.