1999 wurde die Bologna-Erklärung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum Jahr 2010 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet.
Im April 2009 haben sich die Bildungsminister von inzwischen 46 teilnehmenden Staaten zur "Erklärung zu Bologna 2020" und damit zu einer Fortsetzung des Prozesses bekannt.
Laut dem Antrag von CSU und FDP sollen im Rahmen der Fortführung des Prozesses folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
- Neustrukturierung der Bachelorstudiengänge in Eigenverantwortung der Hochschulen
- Höhere Flexibilität bzgl. der Regelstudienzeit (z.B. auch sieben und acht Semester)
- Erleichterte Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte und Studienortwechsel
- Verringerung der Zahl der Prüfungsleistungen
- der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang soll allein von der Eignung des Studenten und nicht von Übertrittsquoten abhängen
- Intensivere Beratung und Betreuung der Studenten
Die Fraktion der Grünen lehnte den Antrag geschlossen ab, brachte jedoch einen eigenen Antrag zur Entwicklung der Bologna-Reform ein, in dem zusätzlich die Gebührenfreiheit des Studiums gefordert wird.